Naturkosmetik ist keine geschützte Bezeichnung

Was ist der Unterschied zwischen zertifizierter Naturkosmetik und konventioneller Kosmetik?

Immer mehr Verbraucher wollen bei ihren Kosmetika nicht nur die Wirkung ihrer Produkte wissen, sondern auch welche Inhaltsstoffe enthalten sind und wo sie herkommen. Begriffe wie, konventionelle Kosmetik, Naturkosmetik, bio, vegan oder ökologisch stellen den Verbraucher oft vor eine große Herausforderung. Grundsätzlich ist zu sagen, dass alle kosmetischen Produkte, unabhängig ihrer Inhaltsstoffe und Herkunft, der Kosmetikverordnung (KVO) unterliegen. Der Verbraucher selbst muss entscheiden, für welche Sparte der Kosmetika er sich entscheidet.

Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass Unverträglichkeiten oder Allergien bei der Verwendung von konventioneller sowie natürlicher Kosmetik auftreten können. Und wer die Zauberformel für „ewig faltenfrei“ sucht, sucht diese vergebens.

Hier nun die wichtigsten Fakten, für Diejenigen, die wissen wollen, was Naturkosmetik ist, und wie sie sich von konventioneller Kosmetik unterscheidet.

Grundsätzlich gilt aktuell Folgendes:

Der Begriff Naturkosmetik ist gesetzlich nicht geregelt. D.h., der Gesetzgeber schreibt nicht vor, was Naturkosmetik grundsätzlich sein soll. Somit ist gesetzlich zwischen Naturkosmetik und Kosmetik kein Unterschied. Beide müssen jedoch die Kosmetikverordnung erfüllen. Die Kosmetikverordnung ist die gesetzliche Grundlage für die Herstellung von Kosmetik. Die Kosmetikverordnung unterscheidet nicht zwischen natürlichen Substanzen und synthetisch hergestellten Substanzen. Sie gibt aber vor, welche Rohstoffe für die Herstellung von kosmetischen Mitteln verboten sind. Es gibt wohl Anstrengungen verschiedener Institutionen den Begriff zu definieren, aber keine dieser Richtlinien sind rechtsgültig.

Demzufolge hat es der Verbraucher auch nicht leicht die Unterschiede zu erkennen. Beim Kauf von Naturkosmetik erwartet der Kunde, ein Produkt zu erwerben, das aus natürlichen Rohstoffen besteht. Allerdings suggerieren einige Produkte durch das bildhafte Werben eines einzelnen natürlichen Stoffes, dem Kunden einen falschen Eindruck. Wie aber können Sie `Echte Naturkosmetik` von konventioneller Kosmetik unterscheiden? Um die unterschiedlichen Kosmetiksparten unterscheiden zu können und dem Verbraucher eine Entscheidungshilfe zu geben, wurden bestimmte Standards, Labels, bzw. Gütesiegel entwickelt.

Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Naturkosmetik vorliegt, sollte Sie auf ein Label/Siegel achten.

Zu nennen sind unter anderem BDIH, Ecocert, Cosmos, NaTrue und Demeter. Die Vergabe des Labels/Siegels erfolgt erst nach einer strengen Kontrolle durch den Zertifizierer, daher auch der Begriff Kontrollierte Naturkosmetik. Durch das Vorhandensein eines Siegels, besteht ausreichend Sicherheit, dass Naturkosmetik auch tatsächlich vorliegt. Über die Qualitätsrichtlinien der unterschiedlichen Gütesiegel erfahren Sie in den nächsten Beiträgen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Kriterien am Beispiel des BDIH (Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen), welcher schon seit vielen Jahren zertifizierte Naturkosmetik definiert. Nachfolgend die Kriterien:

1. Pflanzliche Rohstoffe

Pflanzliche Rohstoffe müssen aus zertifiziertem ökologischem Ausgangsmaterial stammen, soweit sie aus Pflanzen bestehen oder gewonnen wurden. (Dazu gibt es eine genaue Auflistung der Rohstoffe mit Definitionen und Einschränkungen.)

2. Tierische Rohstoffe und Tierschutz

Tierische Rohstoffe – Der Einsatz von Stoffen, die von Tieren produziert werden (z.B. Milch, Honig), ist gestattet. Der Einsatz von Rohstoffen aus toten Wirbeltieren (z.B. Emuöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, Collagen und Frischzellen) sind nicht gestattet.

Tierversuche und Endprodukte – Weder bei der Herstellung noch der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte dürfen Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.

Tierversuche und Rohstoffe – Rohstoffe, die nach dem 31.12.1997 im Tierversuch getestet wurden, dürfen nicht verwendet werden. Außer Betracht bleiben Tierversuche, die durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag oder auf Veranlassung des Rohstoffherstellers, des Rohstoffanbieters oder des Herstellers des Endproduktes gehandelt haben, noch mit diesen gesellschaftsrechtlich verbunden sind.

3. Mineralische Rohstoffe

Der Einsatz anorganischer und mineralischer Salze, Säuren und Laugen (z.B. Magnesiumsulfat, Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet. (Ausnahmen siehe Punkt 5).

4. Erlaubte Herstellungsprozesse

Für die Herstellung von Naturkosmetika sind neben physikalischen Verfahren einschließlich der Extraktion mit Wasser, pflanzlichem Alkohol, Kohlensäure, pflanzlichen Fetten und Ölen sowie hieraus gewonnenem Glycerin auch enzymatische und mikrobiologische Verfahren zulässig, wie sie in der Natur vorkommen. Daneben dürfen Stoffe aus Naturstoffen wie Fette, Öle und Wachse, Zucker, Stärke, Cellulose, Eiweiße, Polysaccharide, Vitamine mittels Hydrolyse, Hydrierung, Oxidation, Reduktion, Veresterung oder sonstigen Spaltungen und Kondensationen gewonnen werden.  Es gibt eine erweiterbare Liste mit zulässigen Stoffen (Positivliste). In dieser Liste aufgeführte Einschränkungen sind zu beachten.

5. Nicht erlaubte Stoffe

Stoffe aus den folgenden Stoffgruppen dürfen nicht verwendet werden:  

  • organisch-synthetische Farbstoffe
  • synthetische Duftstoffe – ethoxilierte Rohstoffe
  • Silikone
  • Paraffine und andere Erdölprodukte

6. Konservierung

Zum Zwecke des Verbraucherschutzes können erforderlichenfalls die folgenden naturidentischen Konservierungsmittel verwendet werden:

  • Benzoesäure und ihre Salze
  • Salicylsäure und ihre Salze
  • Sorbinsäure und ihre Salze
  • Benzylalkohol
  • Dehydroacetsäure und ihre Salze

Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe ist der Zusatz: „Konserviert mit … [Name des Konservierungsstoffes]“ erforderlich.

7. Riechstoffe

Zugelassen sind natürliche Riechstoffe, die der ISO Norm 9235 entsprechen. Außerdem können biotechnologisch gewonnene Riechstoffe verwendet werden.

8. Radioaktive Bestrahlung

Die Behandlung von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen und der Endprodukte mit ionisierenden Strahlen ist nicht zulässig. (Quelle: www.BDIH-Kontrollierte-Naturkosmetik.de)

Fazit:

Wenn Sie als Verbraucher sicher sein wollen, eine qualitativ hochwertige Naturkosmetik zu erwerben, sollten Sie beim Kauf auf ein gültiges Gütesiegel achten.

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