Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen
für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e.V.
Der Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e.V. ist eine Vereinigung von Herstellern und Vertriebsunternehmen, die 1951 gegründet wurde. Der Standard für kontrollierte Naturkosmetik wurde im Februar 2001 durch den BDIH eingeführt. Das Prüfzeichen garantiert, dass zur Herstellung der zertifizierten Produkte ausschließlich Rohstoffe eingesetzt werden, die den strengen Vorgaben des BDIH-Standard, wie folgt, entsprechen:
1. Pflanzliche Rohstoffe
Pflanzliche Rohstoffe müssen aus zertifiziertem ökologischem Ausgangsmaterial stammen, soweit sie aus Pflanzen bestehen oder gewonnen wurden. (Dazu gibt es eine genaue Auflistung der Rohstoffe mit Definitionen und Einschränkunge).
2. Tierische Rohstoffe und Tierschutz
Der Einsatz von Stoffen, die von Tieren produziert werden (z.B. Milch, Honig), ist gestattet. Der Einsatz von Rohstoffen aus toten Wirbeltieren (z.B. Emuöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, Collagen und Frischzellen) sind nicht gestattet. Tierversuche und Endprodukte Weder bei der Herstellung noch der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte dürfen Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden. Tierversuche und Rohstoffe Rohstoffe, die nach dem 31.12.1997 im Tierversuch getestet wurden, dürfen nicht verwendet werden. Außer Betracht bleiben Tierversuche, die durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag oder auf Veranlassung des Rohstoffherstellers, des Rohstoffanbieters oder des Herstellers des Endproduktes gehandelt haben, noch mit diesen gesellschaftsrechtlich verbunden sind.
3. Mineralische Rohstoffe
Der Einsatz anorganischer und mineralischer Salze, Säuren und Laugen (z.B. Magnesiumsulfat, Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet. (Ausnahmen siehe Punkt 5).
4. Erlaubte Herstellungsprozesse
Für die Herstellung von Naturkosmetika sind neben physikalischen Verfahren einschließlich der Extraktion mit Wasser, pflanzlichem Alkohol, Kohlensäure, pflanzlichen Fetten und Ölen sowie hieraus gewonnenem Glycerin auch enzymatische und mikrobiologische Verfahren zulässig, wie sie in der Natur vorkommen. Daneben dürfen Stoffe aus Naturstoffen wie Fette, Öle und Wachse, Zucker, Stärke, Cellulose, Eiweiße, Polysaccharide, Vitamine mittels Hydrolyse, Hydrierung, Oxidation, Reduktion, Veresterung oder sonstigen Spaltungen und Kondensationen gewonnen werden.
5. Nicht erlaubte Stoffe
Stoffe aus den folgenden Stoffgruppen dürfen nicht verwendet werden: – organisch-synthetische Farbstoffe – synthetische Duftstoffe – ethoxilierte Rohstoffe – Silikone – Paraffine und andere Erdölprodukte
6. Konservierung
Zum Zwecke des Verbraucherschutzes können erforderlichenfalls die folgenden naturidentischen Konservierungsmittel verwendet werden: – Benzoesäure und ihre Salze – Salicylsäure und ihre Salze – Sorbinsäure und ihre Salze – Benzylalkohol – Dehydroacetsäure und ihre Salze Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe ist der Zusatz: „Konserviert mit … [Name des Konservierungsstoffes]“ erforderlich.
7. Riechstoffe
Zugelassen sind natürliche Riechstoffe, die der ISO Norm 9235 entsprechen. Außerdem können biotechnologisch gewonnene Riechstoffe verwendet werden. 8. Radioaktive Bestrahlung Die Behandlung von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen und der Endprodukte mit ionisierenden Strahlen ist nicht zulässig.